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Stadelartikel differenziert betrachten
04.05.2025
Der Stadelartikel, der mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft abgeschafft wurde, weil dadurch die Zersiedlung gefördert wird, soll wieder laut einem SVP-Vorschlag von Sepp Noggler und Franz Locher in neuer Form eingeführt werden. Mit Kritik reagiert haben verschiedene Umwelt- und Heimatpflegeverbände. Aus der Sicht des Kuratoriums ist eine differenzierte Betrachtung angebracht. Leerstehende Gebäude, wie Stadel, Werkstätten oder andere Kleinarchitekturen, sollten neu genutzt und mit Leben erfüllt werden, da sie Teil unserer Kulturlandschaft sind. Am bestehenden Standort und ohne die Möglichkeit einer Verlegung der Kubatur, sollten diese vielfach identitätsstiftenden Bauten saniert und aufgewertet werden. Eine Ausnahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn das Gebäude in einer Gefahrenzone liegt. Die Kubatur kann laut geltender Bestimmung in konventionierten Wohnraum umgebaut werden. Durch eine qualitätvolle Verdichtung (Wohnen, Büro, Praxen, Schneiderei, ecc) können Baulandreserven gespart und die Bodenversiegelung minimiert werden. Wohnen im Ortskern und im Weiler ist vor allem für junge Menschen attraktiver und günstiger, als neues Bauland am Siedlungsrand zu besetzen. Die Weiler werden übrigens nicht als Siedlungsgebiet definiert. Der Gesetzgeber hätte mit dem neu formulierten zeitgemässen Stadelartikel die Möglichkeit, ein Zeichen gegen die Wegwerfkultur zu setzen, sowie den Bestand wieder zu verwerten, und dies bei gleichzeitiger Einsparung von grauer Energie und den CO2 Emissionen. Wirtschaftsgebäude im geschlossenen Hof sind vom Stadelartikel ausgenommen. Neues Bauen im Bestand im Sinne einer angemessenen Neunutzung des Leerstandes ermöglicht eine langfristige, positive Steuerung der Südtiroler Siedlungsgebiete und eine Revitalisierung des ländlichen Raumes. Im Bild ein Stadel in Terlan, vor und nach der Sanierung. Das Projekt ist von Trojer/Vonmetz Architekten