gfi gfi
Parcours:



Gemeinde Eppan, nein zu den geplanten Kellerwohnungen
29.01.2021
Nein zur Bauspekulation im Kellerensemble GirlanSichtbar machen, was Unsichtbar ist. Keller sollen öffentlich erlebbar gemacht werden.

2009 wurde eine flächendeckende Erhebung vom Institut für Baugeschichte der Universität Innsbruck erstellt und im Kellerkatalog veröffentlicht. Die umfangreiche Dokumentation wurde der Gemeindeverwaltung und dem damaligen Landeskonservator Helmut Stampfer übergeben.

Insgesamt besteht das einmalige Kellerensemble aus 45 dokumentierten Weinkellern.

Der ehemalige Keller der Kellerei Josef Brigl liegt in der Dorfmitte von Girlan, nahe der Pfarrkirche. In den Girlaner Kellern sind die Raumeinheiten für die Arbeitsprozesse optimal miteinander verbunden gewesen. Die Verkehrswege, Innenhöfe, Tore, Fenster, Erker, Türen und Treppen bestimmen als charakteristische Elemente mit Alleinstellungsmerkmalen den Dorfraum von Girlan. Diese Überetscher Weinhöfe bilden eine unverwechselbare eigenständige Typologie.

Der Ursprung der Lebens- und Arbeitswelt im historischen Weindorf ist ein besonders vielfältiges Beispiel der Gestaltung eines Lebens- und Wirtschaftsraumes seit Jahrhunderten. Vor allem ist das Kellerensemble in dieser Dichte und Vielfalt einzigartig in Südtirol.

Der schützenswerte Weinhof darf als integraler Bestandteil des historischen Ensembles nicht zerstört werden.

Bei der erwiesenen Vergangenheit des Weinhofes muss es für die Zukunft immer einen kreativen Weg zur optimalen Gestaltung des Bestands geben.

 

Die vorgeschlagenen Wohnnutzungen sind daher eindeutig unter dem potenziellen Wert der Girlaner Ortsraumqualitäten.  

Das Kuratorium für Technische Kulturgüter, das sich bereits seit 2006 mit diesen Themen befasst, fordert daher eindringlich die Gemeinde auf, die ausgestellte Baugenehmigung (Wohnbau) zu widerrufen und für das Kellerensemble eine Nutzungsänderung zu erlassen. Die schönste zusammenhängende Kellerstruktur von Girlan darf nicht zerstört werden, um den Bauplatz der Bauspekulation zu überlassen.

Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, die den Wohnungsbau im Keller verbieten, muss das Kellerensemble einer öffentlich kulturellen Nutzung zugeführt werden. Dies ist für die politischen Entscheidungsträger Auftrag und Verpflichtung zugleich.