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Die Chance der Stadterneuerung am Bahnhofsareal muss von Buergern genutzt werden
07.12.2017
Wir bedauern die Ablehnung des Rekurses am Verwaltungsgericht, welche den Weg für den Abriss der Negrelli Halle am Bozner Bahnhof frei gemacht hat.

Wir bedauern die Ablehnung des Rekurses am Verwaltungsgericht, welche den Weg für den Abriss der Negrelli Halle am Bozner Bahnhof frei gemacht hat. Im Urteil wird festgehalten, dass in Südtirol das Land und nicht der Staat für den Schutz von Gebäuden – auch wenn sie seit über 70 Jahren in öffentlichem Besitz sind- zuständig ist. *Und das Land hat beschlossen, eines der wenigen erhalten gebliebenen Zeugnisse alt-österreichischer Baugeschichte in Bozen abzureissen, um einem provisorischen Busbahnhof  Platz zu machen. Allen  demokratiepolitischen Bekenntnissen zum Trotz hat sich die Landesregierung nie bemüht, auf die über 1000 dem Landeshauptmann überreichten Unterschriften zu reagieren, mit denen für den Erhalt der längsten säulenfreien Halle in  Holztragwerksweise des Alpenraums geworben wurde. Alle Bemühungen des Kuratoriums, in die Halle den provisorischen Busbahnhof miteinzubeziehen, ohne sie abzureissen, waren vergeblich. (Siehe Lösungsvorschlag Studentenprojekt Uni Innsbruck Mai 2017). Auch das verkehrstechnische positive Gutachten von Prof. Monheim aus Bonn (Universität Trier) sowie das prominente Unesco-Gutachten blieben unberücksichtigt. Die finanziellen Interessen von Gemeinde und privaten Investoren waren stärker. Trotz dieser Niederlage wird sich das Kuratorium auch in Zukunft im Rahmen seiner Möglichkeiten im Sinne der statutarischen Verpflichtungen für die Rettung erhaltenswerter Kulturgüter einsetzen. Ein ganz besonderer Dank gilt allen Bürgern, Vereinen und Initiativen (Dachverband für Natur und Umweltschutz, Icomos, der internationale Rat für Denkmalpflege, Unesco Österreich, Südtiroler Burgeninstitut,  Institut für Baugeschichte der Universität Innsbruck, Kolpingwerk, FAI, Fondazione Ambiente Italia, Italia Nostra, Südtiroler Künstlerbund, Schützenbund, Dachverband  für Heimatpflege, Vorstand Industriellenverband Heiner Oberrauch, Don Paolo Renner, Veronika Riz, die Rechtsanwälte Manfred Natzler und Gernot Rössler und andere),  welche im Kampf David gegen Goliath um der „guten Sache“  willen beigestanden sind, um, wenn auch vergeblich, ein unwiederbringliches architektonisches Kulturgut zu retten und es nach dem Vorbild grosser europäischer Städte wie London, Amsterdam und Hamburg in eine moderne, nachhaltige Stadtplanung zu integrieren. Dachverband für Natur und Umweltschutz Kuratorium Technische Kulturgüter im Namen aller unterzeichnenden Vereine und Personen * Im Landesgesetz gibt es dazu aber überhaupt keine Regelung. Ob ein Bauwerk als schutzwürdig bestimmt wird oder nicht, liegt im Ermessen der Landesregirung, egal was das zuständige Amt für Denkmalpflege vorschlägt. Wenn man aber bewusst die Fristen verstreichen lässt, wie im Falle Negrelli Halle, adé Schutzwirkung: der Weg ist automatisch frei für den Abbruch! Autonom ist gut, aber müssen wir deshalb mit schlechtem Beispiel vorangehen? Wenn also eine Lehre aus diesem Rekurs zu ziehen ist, dann folgende: Die willkürlichen Bestimmungen in Sachen Denkmalschutz sind schleunigst abzuschaffen!